FAQ
Frequently Asked Questions
Ich habe einen negativen Bescheid vom BFA
(Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl) bekommen.
Was kann ich tun?
Wenn Du mit dem negativen Bescheid nicht einverstanden bist
kannst Du eine Beschwerde machen.
Du musst das nicht alleine machen.
Du hast eine Rechts-Beratungs-Stelle bekommen: die BBU.
Die BBU muss Deine Beschwerde schreiben,
wenn Du das willst.
Die BBU gehört dem Staat Österreich.
Du kannst auch jemanden anderen fragen.
Eine* Rechtsanwältin*, einen* Rechtsanwalt*
oder eine andere Stelle.
Wir können Dir auch die Beschwerde schreiben.
Wie viel Zeit habe ich für die Beschwerde?
Du hast 4 Wochen Zeit.
Achtung!
Die 4 Wochen beginnen oft schon
bevor Du den Bescheid bekommen hast.
Tipp!
Wenn Du den Bescheid bekommst
gehe gleich zu einer Beratungs-Stelle.
Nimm den Briefumschlag vom Bescheid mit.
Dann die Beratungs-Stelle das Datum vom Bescheid.
Dann wissen sie, wie lange Du noch Zeit hast für die Beschwerde.
Kann ich abgeschoben werden, wenn ich eine Beschwerde gemacht habe?
Du hast eine Beschwerde gemacht.
Du darfst legal in Österreich bleiben.
Solange bis Deine Beschwerde entschieden wurde.
Achtung!
Manche Menschen werden schon vor der Beschwerde abgeschoben.
Das steht aber extra im Bescheid!
Du bist Dir nicht sicher?
Dann melde Dich bei uns!
Ich habe eine Beschwerde an das Bundes-Verwaltungs-Gericht geschrieben.
Das ist mehr als 6 Monate her.
Ich habe keine Antwort bekommen.
Was kann ich tun?
Das Gericht hat 6 Monate Zeit Deine Beschwerde zu entscheiden.
Leider dauert es oft länger.
Du kannst Dich über das Gericht beschweren.
Das ist aber keine gute Idee.
Komm zu uns! Wir beraten und informieren Dich!
Ich habe eine negative Entscheidung vom Bundes-Verwaltungs-Gericht bekommen. Was kann ich tun?
Du kannst eine Beschwerde oder Revision machen.
Bei einer Revision wird die negative Entscheidung
nochmal geprüft.
Das machst Du beim Verwaltungs-Gerichtshof oder Verfassungs-Gerichtshof.
Du hast 6 Wochen Zeit dafür.
Du brauchst eine* Rechtsanwältin* oder einen* Rechtsanwalt*.
Adressen von guten Rechtsanwält*innen findest Du hier:
https://frida-beratung.org/links/#tab-id-2
Du kannst keine* Rechtsanwältin* oder keinen* Rechtsanwalt* zahlen?
Du kannst eine Verfahrens-Hilfe beantragen.
Das bedeutet:
Du bekommst vielleicht einen gratis Rechts-Beistand vom Staat.
Wir helfen Dir beim Antrag.
Achtung!
Du hast 14 Tage Zeit freiwillig auszureisen.
Die 14 Tage beginnen mit dem Tag,
an dem Dir oder Deiner Rechts-Vertretung
die Entscheidung zugestellt wurde.
Das bedeutet:
Ab dem Tag, an dem der Brief angenommen wurde.
In dieser Zeit hast Du keinen Schutz vor Abschiebung.
Tipp!
Wenn Du einen negative Entscheidung bekommst,
gehe sofort zur Rechts-Beratungs-Stelle!
Ich möchte meine* Partner*in oder meinen* Partner* nach Österreich holen.
Ist das möglich?
Es kommt darauf an,
welchen Aufenthalts-Titel Du in Österreich hast.
Du kannst nur eine Person nach Österreich holen.
Ihr müsst verheiratet oder verpartnert sein.
Bei Verlobung oder Lebens-Gemeinschaft geht es nur,
wenn Du EU/EWR Staats-Bürger*in bist.
Ich möchte meine* Partner*in oder meinen* Partner* nach Österreich holen.
Ist das möglich?
Es kommt darauf an,
welchen Aufenthalts-Titel Du in Österreich hast.
Du kannst nur eine Person nach Österreich holen.
Ihr müsst verheiratet oder verpartnert sein.
Bei Verlobung oder Lebens-Gemeinschaft geht es nur,
wenn Du EU/EWR Staats-Bürger*in bist.
Ich habe subsidiären Schutz (Graue Karte).
Kann ich ohne Rotes Kreuz meine Familie nach Österreich holen?
Nein, das geht leider nicht.
Du müsstest auf einen anderen Aufenthalts-Titel umsteigen.
Melde Dich bei uns!
Wie alt muss ich sein, damit ich meine Familie nach Österreich holen kann?
Du und Deine* Parnter*in oder Dein* Partner*
müssen 21 Jahre alt sein.
Braucht meine* Partner*in oder mein* Partner*
einen Deutsch-Nachweis?
Ja.
Deine* Partner*in oder Dein* Partner*
braucht einen Deutsch-Nachweis für das Sprach-Niveau A1.
Nein.
Wenn Du Asyl hast, braucht Deine* Partner*in oder Dein* Partner*
keinen Deutsch-Nachweis.
Welche Voraussetzungen gibt es, damit ich meine Familie nach Österreich holen kann?
Job:
Du brauchst eine Arbeit mit der Du genug verdienst.
Du solltest ca. €1.300,- netto verdienen.
Netto bedeutet alle Abgaben sind schon abgezogen.
Abgaben sind zum Beispiel: Kranken-Versicherung, Sozial-Versicherung.
Wohnung:
Du brauchst eine Wohnung,
die groß genug für Deine Familie ist.
Du brauchst einen Miet-Vertrag für die Wohnung.
Tipp!
Komm mit Deinem Arbeits-Vertrag und Miet-Vertrag zu uns.
Wir rechnen aus, ob alles passt.
Kranken-Versicherung:
Du brauchst eine Kranken-Versicherung.
Wenn Du einen Job hast, bist Du auch krankenversichert.
Kann ich meine Kinder nach Österreich holen?
Ja.
Die Kinder müssen unter 18 Jahre alt sein.
Die Kinder dürfen nicht verheiratet sein.
Kann ich meine Eltern oder Geschwister nach Österreich holen?
Ja:
wenn Du die österreichische Staats-Bürger*innenschaft
oder die eines anderen EU-Landes hast.
Achtung!
Du hast Asyl.
Du warst unter 18 Jahre
als Du nach Österreich gekommen bist.
Melde Dich beim Roten Kreuz!
Wie funktioniert das Verfahren bei der Familien-Zusammenführung?
Den Antrag stellt Deine* Partner*in oder Dein* Partner*.
Du kannst den Antrag nicht stellen.
Deine* Partner*in oder Dein* Partner*
muss zur österreichischen Botschaft im Herkunfts-Staat gehen.
Dort kann sie* oder er* einen Antrag stellen.
Wenn es keine österreichische Botschaft im Herkunfts-Staat gibt
ist eine andere Botschaft zuständig.
Zum Beispiel:
Für Syrien ist die österreichische Botschaft Damaskus (in Beirut) zuständig.
Für Somalia ist die österreichische Botschaft in Nairobi zuständig.
Für Afghanistan ist die österreichische Botschaft in Islamabad zuständig.
Wenn Du Hilfe brauchst, frag uns!
Bei der österreichischen Botschaft muss sie* oder er* einen Termin ausmachen.
Wir helfen Euch dabei!
Beim Termin gibt sie* oder er* alle Dokumente ab.
Die österreichische Botschaft schickt alle Dokumente an die Magistrats-Abteilung 35
(Abkürzung: MA 35) in Wien.
Oder an die zuständige Bezirks-Hauptmannschaft (Abkürzung: BH).
Die Behörde entscheidet,
ob Deine* Partnerin* oder Dein* Partner* nach Österreich kommen darf.
Kann ich den Erst-Antrag auch in Österreich stellen?
Das ist nur in bestimmten Fällen möglich.
Schreib uns eine E-Mail
oder komm zur Beratung.
Wie viel kostet das Verfahren?
Der Antrag kostet 120 € für jede Person.
Für Minderjährige kostet der Antrag 75 € für jede Person.
Das ist die Bearbeitungs-Gebühr.
Die Bearbeitungs-Gebühr bekommst Du nicht zurück.
Es kommen noch andere Kosten dazu, zum Beispiel:
Beglaubigungen, Übersetzungen, Reisen.
Beglaubigung heißt:
Du musst die Dokumente von einem Amt bestätigen lassen.
Zum Beispiel von der Botschaft.
Das müsst ihr alles selber bezahlen.
Welche Dokumente brauche ich?
Alle Dokumente müssen amtlich bestätigt.
Und auf Deutsch übersetzt werden.
Für den Familien-Nachzug brauchst Du noch andere Dokumente.
Melde Dich bei uns,
wir haben eine Liste mit allen Dokumenten!
Brauche ich einen Termin bei Euch?
Bei der offenen Beratung brauchst Du keinen Termin.
Achtung!
Wegen COVID-19 musst Du immer einen Termin ausmachen.
Schick uns eine E-Mail.
Ich habe keine gültige Aufenthalts-Karte.
Kann ich zur Beratung kommen?
Ja.
Wir fragen niemanden nach einem Ausweis.
Wenn Du illegal in Österreich bist
können wir vielleicht nichts für Dich tun.
Aber: Wir beraten Dich, wie es weiter gehen kann.
Was muss ich zur Beratung mitbringen?
Alle Unterlagen über Dein Verfahren.
Wenn Du das nicht willst,
kannst Du trotzdem kommen.
Wir können Dich dann allgemein beraten.
Wie erreiche ich Euch?
E-Mail: office@frida-beratung.org
Facebook: https://www.facebook.com/fridaberatung
Wer bezahlt Euch?
Wir sind staatlich unabhängig.
Das bedeutet wir bekommen kein Geld vom österreichischen Staat.
Das heißt, wir können alle Menschen beraten,
die uns brauchen.
Wir verdienen mit unserer Arbeit kein Geld.
Spenden von Menschen
oder Geld von Wettbewerben verwenden
wir zum Beispiel für:
Miete, Internet, Telefon-Rechnung,
Büro-Material.
Wieso muss ich etwas unterschreiben, wenn ich bei Euch bin?
Du hast eine Datenschutz-Erklärung unterschrieben.
In der Datenschutz-Erklärung steht:
Warum brauchen wir Deine Daten?
Wir müssen aufschreiben was wir mit Dir besprochen haben.
Wir brauchen Deinen Kontakt, damit wir Dich erreichen können.
Achtung!
Du hast keine Vollmacht bei uns unterschrieben.
Eine Vollmacht ist,
wenn Du einer anderen Person erlaubst
für Dich zu entscheiden.
Das Fremdenrecht ist ein Recht
für nicht österreichische Staats-Bürger*innen.
Wir arbeiten viel mit Fremdenrecht.
Der Bereich Fremdenrecht ist sehr kompliziert.
Wenn Du diese Fragen hast, melde Dich bei uns!
Sie finden im Text Wörter mit einem *
Zum Beispiel Rechtsanwält*in.
Der * steht für alle Menschen,
die sich nicht als Frau oder Mann bezeichnen.
Leichte Sprache Text
Der Text wurde von „Leicht Lesen – Texte besser verstehen“ (www.leichtlesen.at) für Menschen mit Deutsch als Zweitsprache, Sprachniveau A2+ in Leichte Sprache übertragen. Eine Prüfgruppe hat den Text auf Verständlichkeit geprüft. In der Prüfgruppe waren Mansur Ahmadi und Zabi Rafie.