FAQ
Häufig gestellte Fragen
Ich habe einen negativen Bescheid vom BFA bekommen. Was kann ich tun?
Wenn Du einen negativen Bescheid vom BFA bekommen hast, mit dem Du nicht einverstanden bist, kannst Du eine Beschwerde machen. Dafür wurde Dir die BBU GmbH als Rechtsberatungsstelle zugewiesen. Diese Organisation ist verpflichtet, Deine Beschwerde für Dich zu schreiben, wenn Du das möchtest. Die BBU ist aber keine NGO, sondern im Eigentum des Staates. Du hast auch das Recht, jede andere Stelle aufzusuchen oder eine*n Rechtsanwalt/Rechtsanwältin zu beauftragen. Für die Beschwerde kannst Du auch uns schreiben, wir machen das gerne, wenn wir gerade Kapazitäten haben.
Wie lange habe ich Zeit für die Beschwerde?
Für die Beschwerde hast Du (in der Regel) nur 4 Wochen Zeit. Diese Frist läuft aber nicht erst ab dem Tag, an dem Du den Bescheid bekommst, sondern oft schon früher. Du solltest daher, wenn Du einen Bescheid bekommst, so schnell wie möglich zu einer Beratungsstelle gehen. Nimm am besten auch das Kuvert mit, in dem der Bescheid war, dann ist es leichter für die Berater*innen, zu sehen, wie lange die Frist noch läuft.
Wenn ich eine Beschwerde gemacht habe, kann ich trotzdem abgeschoben werden?
Wenn Du eine Beschwerde gemacht hast, kannst Du im Normalfall auch weiterhin legal in Österreich bleiben, bis darüber entschieden wurde. In manchen Fällen kannst du auch früher schon abgeschoben werden, das steht dann aber extra im Bescheid. Wenn Du unsicher bist, kontaktiere uns gerne.
Ich habe schon vor über 6 Monaten eine Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht geschrieben, aber noch keine Antwort erhalten. Was kann ich tun?
Das Gericht hat gesetzlich nur 6 Monate Zeit, über Deine Beschwerde zu entscheiden. Praktisch dauert es leider oft länger. Es gibt die Möglichkeit, sich über das Gericht zu beschweren, weil es zu lange braucht, das ist aber oft keine gute Idee. Komm am besten in die Beratung, wenn Du dafür mehr Informationen brauchst.
Ich habe eine negative Entscheidung vom Bundesverwaltungsgericht erhalten. Was kann ich tun?
Du hast nun 6 Wochen Zeit, eine Beschwerde oder Revision an den Verwaltungs- oder Verfassungsgerichtshof zu machen. Dafür brauchst Du aber eine*n Rechtsanwalt/Rechtsanwältin. Eine Liste mit guten Adressen findest Du hier. Wenn Du Dir das nicht leisten kannst, können wir Dir helfen, Verfahrenshilfe zu beantragen. Das heißt, dass Du vielleicht einen gratis Rechtsbeistand vom Staat bekommst.
Bitte beachte aber, dass Du (im Normalfall) nur 14 Tage Zeit hast, freiwillig auszureisen. Die Entscheidung des Gerichts gilt mit dem Tag, an dem Sie Dir (oder Deiner Rechtsvertretung) zugestellt wird. Du hast ab dieser Zeit keinen Abschiebeschutz mehr. Es kann also leider passieren, dass Dir eine Abschiebung droht, bevor Du dazu kommst, eine Beschwerde zu machen. Wenn Du also eine solche Entscheidung bekommst, geh so schnell wie möglich zu einer Rechtsberatungsstelle.
Ich würde gerne meine*n Partner*in nach Österreich nachholen. Ist das möglich?
Da kommt es zunächst darauf an, welchen Status Du in Österreich hast. Du kannst grundsätzlich auch nur eine*n Partner*in nachholen, mit der*dem du verheiratet oder verpartnert bist. Verlobte oder Lebensgefährt*innen können leider nur nachgeholt werden, wenn du eine EU/EWR-Staatsbürger*innenschaft hast.
Mit welchem Aufenthaltstitel kann ich meine Familie nach Österreich bringen?
Du kannst einen Familiennachzug machen, wenn Du unter anderem einen der folgenden Aufenthalte hast. Dies ist nur eine beispielhafte Aufzählung. Wenn Du einen anderen als die hier aufgezählten Aufenthaltstitel hast, kontaktiere uns diesbezüglich bitte sicherheitshalber:
Asyl
Rot-Weiß-Rot-Karte Plus
Aufenthaltsbewilligung Student*in
Daueraufenthalt-EU
österreichische Staatsbürger*innenschaft
EU/EWR-Staatsbürger*innenschaft
Kann ich auch mit subsidiärem Schutz ohne das Rote Kreuz meine Familie nachholen?
Nein, das geht leider nicht. Du müsstest vorher auf einen anderen Aufenthaltstitel (zb. Daueraufenthalt-EU) umsteigen. Melde Dich aber sicherheitshalber bei uns, wenn Du Dir nicht sicher bist, was für ein Visum Du hast!
Wie alt muss ich für die Familienzusammenführung sein?
Bitte bedenke, dass sowohl Du als auch dein*e Partner*in mindestens 21 Jahre alt sein müsst. Wenn ihr unter 21 seid, müsst ihr solange warten.
Braucht mein*r Partner*in einen Deutschnachweis?
Grundsätzlich ja. Dein*e Partner*in braucht einen Deutschnachweis auf dem Niveau A1. Wenn Du aber Asyl hast, muss dein*e Partner*in keinen Deutschnachweis erbringen.
Welche Voraussetzungen muss ich dafür erfüllen?
Job: Du brauchst eine Arbeit, bei der Du genug verdienst. Du solltest aber ca. €1.300,- netto verdienen.
Wohnung: Du brauchst eine Wohnung, die groß genug ist für Dich und Deine Familie ist. Du solltest unbedingt einen Mietvertrag haben. Komm am besten mit Deinem Arbeits- und Mietvertrag zur Beratung, dann können wir Dir genau ausrechnen, ob alles in Ordnung ist oder vielleicht etwas fehlt.
Krankenversicherung: Du brauchst eine Krankenversicherung. Wenn Du Job hast, bist Du immer auch krankenversichert.
Kann ich auch meine Kinder nachholen?
Ja, minderjährige unverheiratete Kinder kannst Du auch nachholen. Das Kind muss jedenfalls unter 18 Jahre alt sein.
Kann ich auch meine Eltern oder Geschwister nachholen?
Das kannst Du leider nur mit der Staatsbürger*innenschaft von Österreich oder eines anderen EU-Landes. Falls Du Asyl hast und unter 18 Jahre alt warst, als Du nach Österreich gekommen bist, melde Dich bitte schnell beim Roten Kreuz!
Wie funktioniert das Verfahren?
Antragstellende*r ist dein*e Partner*in, nicht Du. Er/Sie muss zur österreichischen Botschaft gehen, die in seinem/ihrem Herkunftsstaat ist und dort einen Antrag stellen. Wenn es dort keine österreichische Botschaft gibt, dann frag uns einfach, welche Botschaft in Deinem Fall zuständig ist. Zuständig ist etwa für Syrien die ÖB Damaskus (in Beirut), für Somalia die ÖB Nairobi und für Afghanistan die ÖB Islamabad. Wenn Dein*e Partner*in in einem anderen Staat lebt, dann kann er/sie auch dort zur Botschaft gehen. Im Zweifelsfall frag uns einfach.
Dort muss ein Termin reserviert werden (dabei können wir gerne helfen). Bei diesem Termin werden alle Dokumente, die ihr gesammelt habt, abgegeben, und die Botschaft schickt alles an die MA35 (in Wien) bzw. an die zuständige BH (außerhalb Wiens). Die Behörde entscheidet dann hier, ob Dein*e Partner*in kommen darf oder nicht.
Kann der Erstantrag auch in Österreich gestellt werden?
Dies ist nur in bestimmten Fällen zulässig. Wenn Du hier mehr erfahren willst, schreibe uns bitte eine E-Mail oder komme zur offenen Beratung.
Kostet das Verfahren etwas?
Der Antrag selbst kostet 120€ pro Person (75€ für Minderjährige). Das ist die reine Bearbeitungsgebühr, die Du auch nicht zurückbekommst, wenn der Antrag negativ beschieden wird. Hinzu kommen Kosten für Beglaubigungen, Übersetzungen und eventuell Reisen. Auch das Flugticket müsst ihr am Ende selbst bezahlen.
Welche Dokumente sind notwendig?
Dein*e Partner*in braucht einen Reisepass, eine Geburtsurkunde und einen Strafregisterauszug. Außerdem benötigt ihr eine Heiratsurkunde. Die Dokumente müssen grundsätzlich beglaubigt und ins Deutsche übersetzt sein. Für den Familiennachzug braucht ihr außerdem einige Dokumente von Dir. Komm am besten zur Beratung, dann erhältst Du von uns eine Liste, die auf eure Situation angepasst wird.
Brauche ich einen Termin, um zur Beratung zu kommen?
Üblicherweise brauchst Du keinen Termin, um zur offenen Beratung zu kommen. Aufgrund von COVID-19 können wir aktuell aber leider nur Beratung nach vorheriger Terminvereinbarung anbieten. Schick uns dafür einfach eine Nachricht.
Ich habe gerade keine gültige Aufenthaltskarte. Kann ich trotzdem zur Beratung kommen?
Natürlich. Niemand wird Dich nach einem Ausweis fragen; dieser ist auch nicht Voraussetzung, um Beratung bei uns zu erhalten. Wenn Du in Österreich illegalisiert wurdest, können leider oftmals akut nicht viel tun, wir können Dir aber eine Perspektivenberatung anbieten.
Was muss ich zur Beratung mitbringen?
Am besten können wir helfen, wenn wir möglichst vollständige Informationen über Deine Situation haben. Deshalb bring bitte alle Unterlagen über Dein Verfahren mit, die zu hast. Wenn Du das nicht möchtest, musst Du natürlich nicht, dann können wir Dir aber eher nur allgemeine Informationen geben, und nicht so genau auf Deine Situation eingehen.
Wie kann ich euch erreichen?
Wir sind aktuell über E-Mail (office@frida-beratung.org) und Facebook gut erreichbar. Bitte schreib uns für ausführlichere Fragen eine E-Mail. Leider sind wir telefonisch (noch) nicht erreichbar und auch nicht immer in der Beratungsstelle anwesend. Bitte komm daher nicht außerhalb der Beratungszeiten zu uns, weil es gut sein kann, dass niemand da ist.
Wie finanziert ihr euch?
Wir sind staatlich unabhängig. Das ermöglicht es uns, Beratungsleistungen für alle* in gleichem Ausmaß anzubieten. Wir erhalten daher auch keine staatlichen Förderungen, sondern finanzieren uns hauptsächlich über Spenden sowie kleinere (nicht-staatliche) Förder- und Preisgelder. Da die Beratung ehrenamtlich erfolgt, ist sie so finanzierbar.
Wieso musste ich etwas unterschreiben, als ich bei euch war?
Du hast eine Datenschutzerklärung unterschrieben. Üblicherweise erklären die Berater*innen den Inhalt dieser Erklärung, wir verstehen aber, dass es oft nicht 100% verständlich ist. Du erklärst damit, dass es okay ist, wenn wir Deine Daten, die Du uns für die Beratung zur Verfügung gestellt hast, speichern. Wir geben diese an niemanden weiter und sind auch dazu verpflichtet, sie zu löschen, wenn Du das irgendwann willst. Wir brauchen Deine Daten, um zu dokumentieren, was wir bei den verschiedenen Beratungen gesprochen haben und um Kontakt mit Dir zu halten. Bitte beachte, dass Du keine Vollmacht unterschrieben hast.
Unsere Tätigkeiten im Fremdenrechtsbereich sind vielfältig und teilweise sehr kompliziert. Mit folgenden Fragen kannst Du Dich z.B. an uns wenden:
Hier findest Du Listen mit Dokumenten, die Du für Aufenthaltstitel grundsätzlich brauchst. Für genauere Fragen schreib uns bitte eine Nachricht!